SCHLIESSEN SIE KRANKENVERSICHERUNG AB, UM IN DEUTSCHLAND BEHANDELT ZU WERDEN

Für die Erteilung eines Visums ist eine Krankenversicherung erforderlich. Sie muss für die gesamte Aufenthaltsdauer des Patienten und für alle Länder der Europäischen Union gültig sein, sowie mögliche Kosten abdecken, die im Zusammenhang mit Krankenhausaufenthalten, medizinischer Notfallversorgung usw. entstehen können.

Ausführliche Information für:

Azerbaijan100 Aserbaidschan Armenija100 Armenien
Belorusskiy100 Weißrussland Gruziya100 Georgien
Kazakhstan100 Kasachstan Kyrgyzstan100 Kirgisistan
Moldavia100 Moldawien Russland100 Russland
Tadjikistan100 Tadschikistan Ysbekistan100 Usbekistan
Ukrain100 Ukraine

Die Versicherungskosten entsprechen den Tarifen der Versicherer in den oben genannten Ländern