SCHLIESSEN SIE KRANKENVERSICHERUNG AB, UM IN DEUTSCHLAND BEHANDELT ZU WERDEN
Für die Erteilung eines Visums ist eine Krankenversicherung erforderlich. Sie muss für die gesamte Aufenthaltsdauer des Patienten und für alle Länder der Europäischen Union gültig sein, sowie mögliche Kosten abdecken, die im Zusammenhang mit Krankenhausaufenthalten, medizinischer Notfallversorgung usw. entstehen können.
Ausführliche Information für:
Aserbaidschan | Armenien | ||
Weißrussland | Georgien | ||
Kasachstan | Kirgisistan | ||
Moldawien | Russland | ||
Tadschikistan | Usbekistan | ||
Ukraine |