GÜLTIGER REISEPASS IST VORAUSSETZUNG FÜR EINE REISE INS AUSLAND

Wenn Sie einen Reisepass haben, beachten Sie bitte, dass dieser mindestens drei Monate nach dem geschätzten Abreisedatum aus dem Schengen-Raum gültig sein muss und mindestens zwei leeren Seiten enthält.

In einigen Ländern dient interner Pass auch als Reisepass. Voraussetzung für das Verlassen des Landes ist die Einholung einer Genehmigung.

Ausführliche Information für:

Azerbaijan100 Aserbaidschan Armenija100 Armenien
Belorusskiy100 Weißrussland Gruziya100 Georgien
Kazakhstan100 Kasachstan Kyrgyzstan100 Kirgisistan
Moldavia100 Moldawien Russland100 Russland (Moskau)
Tadjikistan100 Tadschikistan Ysbekistan100 Usbekistan
Ukrain100 Ukraine (Kiew)